ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Facebook muss wortgleiche Hasskommentare suchen und löschen ++++
Ein Hosting-Anbieter wie Facebook darf gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wort- und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Europäische Gerichtshof entschieden. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne Facebook auch verpflichtet werden, solche Kommentare weltweit zu entfernen (Az.: C-18/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.
+++ Haftung für Schäden durch Parkservice eines Hotels +++
Ein Hotel und ein Hotel-Mitarbeiter wurden wegen der Beschädigung eines Pkw (zwei platte Reifen) im Rahmen des Hotel-Parkservice zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro verurteilt. Auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Köln, welches es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen ansah, dass die Löcher in den Reifen durch einen Fahrfehler des Mitarbeiters verursacht worden waren, weisen die ARAG Experten hin (Az.: 22 U 134/17).
Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.
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