ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Nicht mein Auto… +++
Eine Lebensgefährtin muss sich nicht um das Kfz ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abgestellt hat. Zwar könne auch aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht folgen. Das Landgericht Köln entschied laut ARAG in einem Schadenersatzprozess zwischen einem ehemaligen Paar jedoch, dass sich die Fürsorge- und Obhutspflicht nur auf Leben, Körper und Gesundheit des anderen bezieht (Az.: 8 O 307/18).
/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Köln.

+++ Vorsicht Holz ++
Stürzt ein Mountainbike-Fahrer auf einem abschüssigen Waldweg, weil er eine quer über den Weg verlaufende Hangsicherung aus Holzstämmen übersehen hat, muss der Waldeigentümer (hier: die Kommune) nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Waldeigentümer haftet grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren, hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss angemerkt (Az.: 1 U 12/19)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

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