Stefan Bell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Ein Arbeitgeber hat dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer (mit Ausnahme leitender Angestellter) Sonderzahlungen geleistet wurden. Datenschutzrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. 2. Der allgemeine Unterrichtungsanspruch des § 80 Abs. 2...