Paket beschädigt angekommen – wer haftet? Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender. (Bildquelle: ERGO Group) Wer privat ein Paket an eine andere Person verschickt, muss für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht Köln entschieden. Worum ging es bei Gericht? Ein privater Käufer hatte…
