Widerrufsrecht bei Online-Apotheken – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Widerrufsrecht bei Online-Apotheken - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Das Widerrufsrecht bei Arzneien aus dem Internet ist abhängig von der Art des bestellten Präparats. (Bildquelle: ERGO Group)

Carsten M. aus Mönchengladbach:
Ich bestelle zur Zeit immer häufiger Medikamente online. Jetzt habe ich allerdings ein falsches Medikament bestellt und möchte es zurückschicken. Geht das?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer online etwas bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausgenommen sind allerdings zum Beispiel Produkte, die leicht verderben und sich daher nicht zur Rücksendung eignen. Bei Medikamenten hängt es davon ab, ob der Kunde ein fertiges Medikament, wie Kopfschmerztabletten oder Hustensaft, bestellt hat oder ein speziell für ihn auf Rezept angefertigtes Präparat, etwa eine Salbe. Für individuell hergestellte Waren steht Kunden nach § 312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht zu. Luftdicht versiegelte Arzneien, etwa eine Salbe, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde. Auch bei schnell verderblichen Arzneien kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Anders sieht es bei länger haltbaren Fertigarzneien aus: Hier gilt das Widerrufsrecht und die Versandapotheke darf es nicht vertraglich ausschließen. Dies hat auch das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 9.11.2018 (Az. 5 U 185/17) bestätigt. Übrigens: Auch Versandapotheken sind, wie Apotheken vor Ort, zur pharmazeutischen Beratung verpflichtet. Allerdings ist diese nur telefonisch oder über E-Mail möglich und erfordert manchmal eine Terminvereinbarung, da nicht immer sofort ein Ansprechpartner verfügbar ist.
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