Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen zweier Mitglieder der Ultra-Gruppe „Starke Jugend“ bestätigt. Was 2020 mit Choreographien, Bannern und Auswärtsfahrten begann, kippte nach den Feststellungen ab 2022 in organisierte Gewalt: Schlägereien, Einschüchterung, Raub und räuberische Erpressung gehörten zum gemeinsamen Programm. Der BGH bestätigt damit eine scharfe strafrechtliche Grenze: Nicht Ultra-Kultur ist das Problem – sondern eine auf schwere Straftaten ausgerichtete, dauerhaft organisierte Gewaltstruktur. Für die Fanszene ist der Beschluss ein deutliches Signal.













