Ist das noch öffentliche Kontrolle – oder schon die perfekte Bühne für private Selbstbedienung? Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines ehemaligen Geschäftsführers einer brandenburgischen Abfallentsorgungsgesellschaft verworfen; damit ist die Verurteilung wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen rechtskräftig.1BGH-Pressemitteilung Nr. 101/2026 Die Mitteilung dokumentiert den rechtskräftigen Abschluss, die verworfene Revision, die verhängte Freiheitsstrafe und die vom Gericht festgestellte Tatmechanik. Die eigentliche Brisanz liegt nicht nur im Strafmaß von sechs Jahren und sechs Monaten.…













