Hightech Agenda erfordert niedrigeres Lehrdeputat, Ende der Stellenbefristungen und Promotionsrecht an Hochschulen in Bayern
Verband der Hochschullehrer in Bayern (vhb e.V.) fordert konsequentes Handeln der Bayerischen Staatsregierung anlässlich der Hightech Agenda Bayern
Der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Bayern ( vhb e.V.) begrüßt die Absicht der bayerischen Staatsregierung, 1000 neue Professuren und 2 Milliarden Euro in eine Hightech Agenda innerhalb Bayerns zu investieren. Diese sollte massiv den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu Gute kommen. (vgl. Regierungserklärung im Bayerischen Landtag vom 10.10.2019)
++ Die bayerischen Hochschullehrer und -lehrerinnen mahnen seit Jahren Verbesserungen der Lehrbedingungen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) an. „Wir fordern, dass die Hightech Agenda nun endlich dazu genutzt wird, dass in Bayern Professuren ab sofort nur noch unbefristet ausgeschrieben werden. Zudem muss die Lehrkapazität der Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) auf 12 Semesterwochenstunden (SWS) reduziert werden.
Hierzu sollten den HAWs 750 der angekündigten 1000 neuen Professoren-Stellen zugewiesen werden, damit die HAWs kapazitätsneutral der seit langem geforderten Reduktion der Lehrverpflichtung auf 12 SWS nachkommen können. Zudem müssen die kw-Vermerke – ein Haushaltsvermerk, der darauf hinweist, dass die jeweilige Stelle künftig voraussichtlich wieder wegfallen wird – bei den Professorenstellen aus dem bis 2022 von der Staatsregierung initiierten Ausbauprogramm gestrichen werden, damit wieder Planungssicherheit an den Hochschulen herrscht.“
Hochschullehrer fordern Ende von Stellenbefristungen und Verringerung des Lehrdeputats für HAWs in Bayern
Mit ihrer Forderung nach Reduktion des Lehrdeputats von derzeit 18 auf 12 Lehrverpflichtungsstunden stehen die Hochschullehrerinnen und -lehrer nicht alleine. Sie wird auch vom Wissenschaftsrat seit geraumer Zeit empfohlen. Die Lehrverpflichtung von 18 SWS bei der Gründung der Fachhochschulen wurde vor 50 Jahren festgelegt, als Professorinnen und Professoren an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (damals Fachhochschulen) ausschließlich Lehraufgaben hatten. Seither hat die Gesetzgebung für die HAWs eine Vielzahl neuer Aufgaben wie Forschung und regionale Wirtschaftskooperation, Schaffung von Weiterbildungsangeboten, Evaluation, Akkreditierung, Internationalisierung eingeführt, ohne dass dafür jemals ein Zeitbudget bereitgestellt worden ist.
Widerrechtliche Ungleichbehandlung
Nach mehrheitlicher Auffassung der im vhb e.V. organisierten HAW Professoren und Professorinnen ist dies eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Professorinnen und Professoren an Universitäten, deren Lehrverpflichtung 8 bzw. 9 SWS beträgt. Die dafür 1993 in der Rechtsprechung (VGH Mannheim, 4s 1092/92) angeführte Rechtfertigung, Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen könnten doppelt so viel lehren wie ihre Kolleginnen und Kollegen an Universitäten, da sie keine Forschungsaufgabe hätten, entspricht durch die Einführung der Forschung als Pflichtaufgabe auch an Fachhochschulen spätestens seit 2010 nicht mehr den Tatsachen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 (1 BvR 216/07) ausdrücklich entschieden, seine 1982/83 getroffene Aussage, der Gesetzgeber habe den Fachhochschulen keinen Auftrag zur Forschung erteilt, sei nicht mehr aufrechtzuerhalten. Bundes- und Landesgesetzgeber hätten in den vergangenen Jahren die Aufgaben von Universitäten und HAWs angenähert. Forschung sei auch den Fachhochschulen als Aufgabe ausdrücklich zugewiesen worden. Damit hätten sich auch die dienstrechtlich vermittelten Aufgaben von Fachhochschullehrern inhaltlich erweitert.
vhb mahnt: Forschungsverpflichtung der Hochschulen ist ohne Zeitbudget nicht erfüllbar
Einen deutlichen Hinweis gibt seit Einführung der W-Besoldung 2002/2005 auch die Besoldungsstruktur: Seither wirken sich Leistungen bei der Forschung – auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, ebenso wie an Universitäten – auf das Gehalt aus. Letztlich verstößt eine Lehrverpflichtung von 18 Lehrverpflichtungsstunden somit nach Ansicht des vhb gegen die in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Freiheit der Forschung und gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht der Dienstherrin oder des Dienstherrn, da die Forschungsverpflichtung ohne Bereitstellung eines Zeitbudgets nicht erfüllbar ist.
Stößt die nun die dringend notwendige Hochschulreform in Bayern an, sollte dies auch dazu genutzt werden, dass Bayern nicht gegenüber anderen Bundesländern wie Hessen (Promotionsrecht für HAW seit 1/2016), Schleswig-Holstein (seit 11/2017) und Nordrhein-Westfalen (seit 7/2019) zurücksteht, sondern seinen Hochschulen für angewandte Wissenschaft ebenfalls ein eigenständiges Promotionsrecht zuspricht. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Studierenden an den bayerischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf 123.000 fast verdoppelt.
Im vhb e.V. haben sich 1.500 Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen in Bayern zusammengeschlossen, um gemeinsam die Zukunft der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAWs) mitzugestalten. Der vhb ist Mitglied des bundesweiten Hochschullehrerverbands hlb.
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