ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Keine Höhenbegrenzung für Hecken +++
Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten, ist die Höhe allein kein Grund für einen Rückschnitt (Az.: IV ZR 32/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
+++ Keine Haftung der Bank +++
Eine Bank haftet nicht für Abbuchungen, wenn der Kunde grob fahrlässig seine Kreditkartendaten und Sicherheitsmerkmale preisgibt. Wer im Internet Dinge verkauft, sollte eine grobe Idee davon haben, wie ein Bezahlvorgang abläuft, meint nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 222 C 15098/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.
+++ Hündin Lori muss draußen bleiben +++
Ob ein Hund – oder überhaupt ein Tier – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers und gegebenenfalls des Betriebsrates. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Das musste auch die Hundehalterin eines Tierschutzhundes akzeptieren, obwohl sie ihre Hündin bereits seit sechs Jahren mit zur Arbeit in die Spielhalle nahm. Zwar gab es keine ausdrückliche Erlaubnis für die tierische Begleiterin, doch Lori wurde jahrelang geduldet. Eine Nuance, die Folgen für Frauchen und Hündin hatte: Denn als ein anderer Geschäftsführer das Ruder übernahm, wehte ein anderer Wind. Und aus der Duldung der umgänglichen Hündin wurde ein Verbot. Ein Verbot, das Zwei- und Vierbeinerin wohl oder übel akzeptieren mussten (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 8 GLa 5/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Düsseldorf.
+++ eBay nutzt Daten fürs KI-Training +++
Ab dem 21. April 2025 will eBay die persönlichen Daten seiner Kunden für das Training Künstlicher Intelligenz verwenden. Dazu zählen nicht nur Name, Adresse und Telefonnummer, sondern auch sensible Infos wie E-Mail-Adresse, Ausweisdokumente und weitere personenbezogene Daten. Dazu hat die Plattform ihre Nutzer per E-Mail informiert. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man aktiv widersprechen muss, sonst stimmt man der Datenerhebung automatisch zu. Für einen Widerspruch genügt die Anmeldung im eBay-Konto. In den Einstellungen für KI-Entwicklung und -Training kann man die Nutzung seiner Daten mit einem Klick deaktivieren. Wichtig zu wissen: Man kann zwar jederzeit widersprechen – ein Widerspruch gilt aber nur für die Zukunft. Daten, die eBay vor dem Einspruch gesammelt hat, könnten bereits fürs KI-Training genutzt worden sein.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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