ARAG, stimmt das?
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Fragen und Antworten zum Grundgesetz
Stimmt es, dass viele Deutsche das Grundgesetz kaum kennen?
Tobias Klingelhöfer: Teils, teils. Zwar bewerten laut einer Studie des Sinus-Instituts 73 Prozent der Deutschen das Grundgesetz grundsätzlich positiv – doch beim Detailwissen hapert es oft. Viele wissen zum Beispiel nicht, wie viele Artikel es hat oder wann es genau in Kraft trat. 67 Prozent halten das Grundgesetz für eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Doch: Rund 17 Prozent – das sind etwa zehn Millionen Menschen – stehen dem Grundgesetz eher kritisch gegenüber.
Stimmt es, dass manche Artikel nie geändert werden dürfen?
Tobias Klingelhöfer: Ja, das stimmt! Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat) genießen besonderen Schutz. Die in diesen Artikeln niedergelegten Grundsätze dürfen laut Artikel 79 Absatz 3 nicht berührt werden. Diese sogenannte Ewigkeitsklausel schützt das Fundament unserer Verfassung – damit niemand die Demokratie oder die Unantastbarkeit der Menschenwürde abschaffen kann. Selbst mit einer parlamentarischen Mehrheit wäre das tabu.
Stimmt es, dass die Bundesländer machen können, was sie wollen?
Tobias Klingelhöfer: Nicht ganz. Zwar dürfen die Bundesländer eigene Verfassungen haben – doch nach Artikel 31 bricht Bundesrecht Landesrecht. Der Föderalismus erlaubt Vielfalt, aber nicht Beliebigkeit: Kein Landesgesetz darf gegen das Grundgesetz verstoßen.
Stimmt es, dass das Grundgesetz nur für Westdeutschland gedacht war?
Tobias Klingelhöfer: Ja, das stimmt. 1949 galt das Grundgesetz nur für die westlichen Besatzungszonen. In der DDR gab es eine eigene Verfassung. Das Grundgesetz war als provisorische Lösung gedacht, bis zur Wiedervereinigung. Diese kam 1990 und das Provisorium wurde zur Dauerlösung.
Stimmt es, dass das Grundgesetz keine richtige Verfassung ist?
Tobias Klingelhöfer: Der Begriff „Grundgesetz“ wurde damals bewusst gewählt, weil man auf die Einheit Deutschlands hoffte. Eine „Verfassung“ für ganz Deutschland sollte später kommen. Heute gilt das Grundgesetz längst als vollwertige Verfassung – und das seit 75 Jahren.
Stimmt es, dass das Grundgesetz in Berlin geschrieben wurde?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Es begann in Bayern. Die erste Entwurfsfassung entstand 1948 im Schloss Herrenchiemsee. Dort traf sich ein Gremium von Experten: der „Verfassungskonvent“. Der Parlamentarische Rat übernahm dann die eigentliche Ausarbeitung. Und zwar nicht in Berlin, sondern in Bonn.
Stimmt es, dass Männer und Frauen laut Grundgesetz gleichberechtigt sind?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Und das wurde hart erkämpft. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“: Dieser Satz steht seit 1949 in Artikel 3. Durchgesetzt haben ihn vor allem drei Frauen im Parlamentarischen Rat, unter 61 Männern. Erst 1994 wurde das Grundrecht ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das ist ein starker Schritt Richtung Chancengleichheit.
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