Campus Arbeitsrecht 2020 – Mitbestimmung und Tarifbindung

Campus Arbeitsrecht 2020 - Mitbestimmung und Tarifbindung

Campus Arbeitsrecht – 26. März 2020

(Frankfurt). Unter dem Titel „Mitbestimmung und Tarifbindung stärken“ findet am 26. März 2020 bereits zum vierten Mal der „Campus Arbeitsrecht“ in der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Hochkarätige Experten aus Anwalt- und Wissenschaft, Gewerkschaften und Rechtsprechung diskutieren an der Schnittstelle zwischen Praxis und wissenschaftlicher Perspektive. Im Fokus stehen dabei wieder aktuelle Themen und Entwicklungen im Arbeitsrecht.

In insgesamt fünf Foren werden folgende Fragestellungen diskutiert:
– Arbeitszeit – mit besonderem Blick auf Europa
– Baustelle Datenschutz: Herausforderungen für die betriebliche Praxis
– (Gewillkürte) Normenvielfalt zu Lasten der Beschäftigten
– Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
– Qualifizieren und sanktionieren? – Aktuelle Entwicklungen im SGB II / SGB III

Den Rahmen für die Foren bilden eine Keynote mit Blick auf die Auswirkungen der Regierungsarbeit und die aktuellen Gesetzesentwicklungen rund um Tarifbindung und Tarifautonomie sowie eine abschließende Plenumsdiskussion mit Praktikern aus der betrieblichen Interessenvertretung, Wissenschaftlern und Arbeitsrechtlern.

Veranstaltet wird der „Campus Arbeitsrecht“, unter der Schirmherrschaft von Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstand, und Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt, gemeinsam von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem „Frankfurter Cluster“. Unter der Bezeichnung „Frankfurter Cluster“ haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen gesammelt, deren Ziel es ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitzugestalten. Dazu zählen, neben dem DGB Rechtsschutz, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“.

Erwartet werden mehr als 500 Teilnehmer. Es kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden zur Anerkennung als Fortbildung im Sinne § 15 FAO.

Informationen zu Programm, Veranstaltern und zur Anmeldung unter
www.campusarbeitsrecht.de

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt die Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie erfüllt eine satzungsgemäße Aufgabe des DGB und seiner Gewerkschaften. Zu diesem Zweck wurde die DGB Rechtsschutz GmbH 1998 als eine hundertprozentige Tochter des DGB gegründet.

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