Datenschutz-Podcast interviewt Thomas Kranig zur DSGVO
Kissing, 30.01.2020 – In der jüngsten Folge von „Datenschutz PRAXIS – Der Podcast“ kommt der langjährige Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zu Wort. Im 30-minütigen Interview erläutert Thomas Kranig die gemeinsame Bewertung der Aufsichtsbehörden für die anstehende Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung. Er benennt die Änderungsvorschläge und stellt klar, welche Erwartungen die Unternehmen hinsichtlich möglicher Erleichterungen haben können.
Namhafte Datenschützer im Interview
Nach Podcast-Folgen mit weiteren namhaften Landesbeauftragten für den Datenschutz, u.a. Marit Hansen, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Dieter Kugelmann und Barbara Thiel ist nun auch Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, in einem Interview zu hören.
Wie wird die DSGVO nach bald 2 Jahren bewertet
Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig konnte das Entstehen und Werden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung von Beginn an mitverfolgen und begleiten. Als Mitverfasser des jüngsten Erfahrungsberichts der Aufsichtsbehörden benennt er klar die Schwächen der DSGVO aus Sicht der Aufsichtsbehörden. Er macht jedoch auch deutlich, dass mit einer baldigen Änderung der auf europäischer Ebene ausgehandelten Verordnung nicht zu rechnen ist. Als positiven Ausblick benennt er die zahlreichen Möglichkeiten von Verbesserungen, die im Europäischen Datenschutzausschuss erreicht werden können.
Im Detail geht Thomas Kranig auf folgende Fragen ein:
– Welchen Änderungsbedarf sehen die Aufsichtsbehörden bei der Meldung von Datenschutzverletzungen?
– Stichwort Datenschutz durch Technikgestaltung: Was ist das Ziel der vorgeschlagenen Rolle des Herstellers?
– Was sollte an den Befugnissen der Aufsichtsbehörden und der Sanktionspraxis geändert werden und warum?
– Direktwerbung und Profiling: Wie sollte die DSGVO dies besser aufgreifen?
– Welche Vorschläge haben die Aufsichtsbehörden zu den noch immer nicht realisierten Themen „Datenschutzzertifizierung“ und „Akkreditierung“?
– Mit welchen Zeiträumen muss man ggf. rechnen bis zu einem möglichen Inkrafttreten von Änderungen an der DSGVO?
Die Podcast-Folge dauert ca. 30 Minuten. Durch Kapitelmarken kann der Hörer gezielt zu den Fragen springen, die ihn besonders interessieren.
Auf allen gängigen Plattformen verfügbar
Das Podcast-Angebot ist auf den gängigen Plattformen verfügbar, wie z.B. Apple Podcasts/iTunes, Google Podcasts, Spotify und Deezer. Aber auch ohne entsprechende Apps können Hörer die Podcast-Folgen ganz einfach über den Player auf der Webseite www.datenschutz-praxis.de oder über den Kurzlink http://dspraxis.de/1za anhören.
Mit dem kostenlos zugänglichen Podcast ergänzt die „Datenschutz PRAXIS“ ihr Portfolio um ein weiteres Angebot, das einen wirksamen und zugleich wirtschaftlichen Datenschutz umsetzt und vermittelt. Bisher zählen dazu bereits die monatlich erscheinende Zeitschrift, die Online-Plattform datenschutz-praxis.de sowie angrenzende Software- und Schulungsprodukte, die Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Berater bei der täglichen Datenschutz-Arbeit unterstützen.
„Datenschutz PRAXIS – Der Podcast“
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