Finanzbehörden werten umfangreiche Datensätze aus – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Finanzbehörden werten umfangreiche Datensätze aus – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Die Finanzbehörden beginnen mit der Auswertung umfangreicher Daten zu Auslandskonten. Bei unversteuerten Einkünfte auf Auslandskonten kann die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung die Rettung sein.
Daten zu Auslandkonten deutscher Bürger fließen den deutschen Finanzbehörden seit Jahren zu. Das erleichtert es den Behörden, Steuersündern auf die Spur zu kommen. Allerdings haperte es aufgrund der Menge bisher mit der Auswertung der Datensätze. Inzwischen steht die nötige Software bereit und die Behörden könne mit der Auswertung beginnen, berichtet die „Welt am Sonntag“.
Seit Anfang Juli können die mehr als zehn Millionen Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern seit 2014 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches zunächst von EU-Partnern und seit 2017 auch darüber hinaus erhalten hat, ausgewertet werden. In Kern geht es um Einkünfte auf Auslandkonten, um Zinsen und Dividenden. Angesichts der Menge an Daten ist davon auszugehen, dass einige Steuersünder auffliegen und unangenehme Post vom Finanzamt erhalten werden. Noch kann die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ein Ausweg für die Steuersünder sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Wer Post vom Finanzamt erhält, wird aufgefordert, den Sachverhalt zu erklären und die Beträge nachträglich zu erklären. Zumindest in Baden-Württemberg wird dem Bericht zu Folge auch auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hingewiesen. Allerdings sollte eine Selbstanzeige nicht vorschnell und nicht ohne fachkundige rechtliche Beratung abgegeben werden. Denn die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind hoch, u.a. muss sie vollständig und rechtzeitig sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.
Da schon kleine Fehler dazu führen, dass eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirken kann, sollte sie nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden, da die Komplexität eines jeden Einzelfalls so nicht erfasst werden und die Selbstanzeige deshalb fehlschlagen kann.
Besser ist es, den Sachverhalt in aller nötigen Ruhe mit im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälten zu besprechen. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt und können diskret bei der Erstellung behilflich sein.
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