Handel mit Dual-Use-Gütern – Compliance-Leitlinie der EU-Kommission
Handel mit Dual-Use-Gütern – Compliance-Leitlinie der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat eine Empfehlung für ein internes Compliance-Programm (ICP) für den Handel mit sog. Dual-Use-Gütern herausgegeben. Die Leitlinie ist für die Unternehmen nicht bindend.
Beim Handel mit Dual-Use-Gütern sind strikte Vorschriften der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu beachten. Mit der „Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission“ vom 30. Juli 2019 hat die EU-Kommission den Unternehmen einen Leitfaden an die Hand gegeben. Die Empfehlungen sind nicht bindend, können für die Unternehmen aber eine Orientierungshilfe für interne Compliance-Systeme sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist die Empfehlung eine Richtschnur für Zollbehörden und Mitgliedsstaaten.
Die Empfehlung umfasst im Wesentliche sieben Punkte vom Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance über Leistungsüberprüfung und Korrekturmaßnahmen bis hin zur physischen Sicherheit und Informationssicherheit. Allerdings muss ein internes Compliance-System immer auf die Struktur, Größe und Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten sein, wobei gerade die Risikobewertung ein wichtiges Element ist.
Beim Aufbau eines wirksamen Compliance-Systems oder Fragen zu Ausfuhrkontrollen können im Wirtschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
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