Im Pankower Kleingartenwesen in Berlin schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut.
Die Kritik an zwei Funktionären des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde wird lauter. Eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus ist in Vorbereitung.
Dem Pankower Kleingartenwesen droht schaden. Aber nicht deshalb, weil wir darüber berichten und den Teppich anheben, sondern aufgrund dessen, was dabei sichtbar wird – verursacht durch diejenigen, die sich in Interessengegensätze verwickelt und diese zu verantworten haben. In jedem Falle wäre früher oder später alles ohnehin ans Tageslicht gekommen. Das konnte nicht gutgehen. Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de
„Man darf nicht länger schweigen !“ So war es in letzter Zeit in Berlin-Pankow des öfteren zu hören. Und ebenso: „Eine tote Maus gehört nicht unter den Teppich, sondern sie muß hervorgeholt werden“. Ja, im Pankower Kleingartenwesen fliegen die Fetzen. Worum geht es ?
Es geht um die Frage, ob die Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V., Viola Kleinau, und ihr Stellvertreter, Friedhelm Schipper (zugleich im Bezirksverband zuständig für Finanzen -und außerdem Vorsitzender des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“-), sich in Interessengegensätze verstrickt haben, die dem Kleingartenwesen schaden könnten. Was ist passiert ?
Im Jahre 2017 wurde ein Teil der Grundstücksfläche, auf dem die Pankower Kleingartenanlage „Am Koppelgraben“ liegt, verkauft. Der frühere Eigentümer war eine Erbengemeinschaft. Der neue Eigentümer ist eine bekannte Immobilien-Invest-Firma. Solche Verkäufe erzeugen unter Kleingärtnern naturgemäß einige Unruhe. Bekanntermaßen schwebt ja über manchen Kleingartenanlagen in Berlin das Damoklesschwert einer möglichen oder zumindest befürchteten Baulandumwandlung – zumindest auf lange Sicht (da dem Berliner Kleingartenentwicklungsplan nur begrenzt vertraut wird). Auch stellten sich viele die Frage, wer denn die zuvor schlafende Erbengemeinschaft „erweckt“ und den Grundstücksverkauf vermittelt hat. Wir wissen nicht, wer der „Erwecker“ war. Aber wir stellen Fragen. Im Interesse der Kleingärtner sind solche Verkäufe i.d.R. nicht.
Nun wurde uns (Zeitschrift „Liebesgrüße vom Gartenzwerg – Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“) durch Zufall eine Handelsregistereintragung bekannt. Aus dem uns vorliegenden Schriftstück geht hervor, daß im Jahre 2016 ein Unternehmen gegründet wurde, die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, bei dem es lt. Handelsregister u.a. um „Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit“ geht, und zwar in Bezug auf „Datschenanlagen“, „Erholungsanlagen“ u.a. Die oben Genannten, Viola Kleinau und Friedhelm Schipper, fungieren als Geschäftsführer und gehören zu den Initiatoren der Gründung der GmbH. Weiter unten erscheinen dann noch ein paar Begriffe, wie „Schulgärten“ und „Umwelterziehung“, die das Ganze Aufhübschen.
Es stellt sich die Frage, was diese GmbH bewirken und erreichen kann (hoffentlich im Interesse des Kleingartenwesens), was nicht auch der „Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.“ als solcher schon, als juristische Person, bewirken und erreichen kann ? Wozu also die Gründung einer GmbH ? Und warum wurde eine GmbH und nicht eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet ? Wird hier Insider-Wissen genutzt, um Grundstückskäufe zu vermitteln ? Und wer erhält die Gewinne der GmbH ? Die Courtage von Maklerfirmen ist hoch und beträgt etliche Prozent vom vertraglichen Grundstücks-Verkaufswert. Und, ganz unabhängig von der Frage der Gewinne der GmbH, fragt wir uns (darf man fragen ?), ob die Vorgenannten für ihre Geschäftsführer-Tätigkeit Geld erhalten ? Das ist bei Geschäftsführern einer GmbH normalerweise der Fall. Wäre das, falls dies so ist, nicht ein mittelbares Unterlaufen des Prinzips der Ehrenamtlichkeit (im Wege der Nutzung von Insider-Wissen), das für viele Funktionäre im Kleingartenwesen gilt ? Ehrenamtlichkeit sieht vor, daß keine Entgeltzahlungen erfolgen bzw. diese sich auf vglw. geringe Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen beschränken. Diese Ehrenamtlichkeit ist wichtig, da der Status der Gemeinnützigkeit (für Kleingartenorganisationen von enormer Bedeutung) davon abhängt. Würde dieser Status sukzessive fallen, wäre es das baldige Ende des Kleingartenwesens im Sinne des BKleingG.
Und wir fragen weiter: Ergibt sich nicht in jedem Falle, egal wie die oben genannten Fragen beantwortet werden (ggf. sogar bei einer etwaigen Entlarvung dieser Fragen als unfundiert), ein Interessengegensatz, wenn ein Funktionär des Kleingartenwesens (zumal noch, wenn er auch noch Vorsitzender eines Kleingartenvereins vor Ort ist) zugleich in Maklertätigkeit beteiligt ist an Grundstücksverkäufen von Datschenanlagen ? Fragen über Fragen. Sie wurden mit Schreiben vom 8.Juli 2019 gestellt (adressiert an Friedhelm Schipper). Antworten hingegen liegen bis jetzt nicht vor.
Stattdessen hat nun die Vorsitzende des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V., Viola Kleinau (die, wie erwähnt, zugleich eine Geschäftsführerin der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH ist), ein Schreiben, mit Datum des 19.Juli 2019, an alle Mitglieder des Kleingartenvereins Am Koppelgraben übersandt. Das ist vermutlich die Antwort auf die oben dargelegten Fragen. Darin werden sämtliche Unterpächter der großen Kleingartenanlage Am Koppelgraben zu einer Sonderversammlung eingeladen. Ein ungewöhnlicher und sehr großer Aufwand. Ist hier eine taktische Charme-Offensive geplant ? In diesem Schreiben (verfasst nach dem Motto, „ich wasche meine Hände in Unschuld“) ist unter anderem auch die Rede von „unbegründeten Vorwürfen“ (obwohl das Fragenstellen -gerade im gegebenen Kontext- ja eigentlich erlaubt sein muß), von „Diffarmierung“, und davon, daß dem Pankower Kleingartenwesen nun Schaden drohe. Allerdings wird keine einzige unserer Behauptungen widerlegt. Wo konkret erfolgte eine Diffarmierung ? Und wer ist oder wäre für einen dem Pankower Kleingartenwesen drohenden Schaden verantwortlich ? Welches Verhalten und welche Interessengegensätze sind hier ursächlich ? Die Ereignisse der letzten Jahre geschahen ohne unsere Mitwirkung.
Wenn die oben hier genannten und schriftlich gestellten Fragen (auch mit Schreiben vom 8.Juli 2019) und die dem Verfasser nun wohl unterstellten Gedanken alle gegenstandslos und aberwitzig wären, warum werden sie dann nicht in einem kurzen Statement en passant als gegenstandslos und albern entlarvt ? Warum dann nun dieser ungewöhnlich große Aufwand und eine Sonderversammlung, zu der alle Unterpächter eingeladen sind ? Handelt es sich hier nicht in Wahrheit um Angst vor der Fragwürdigkeit des eigenen Verhaltens der Frau Kleinau und des Herrn Schipper ? Die Frage bspw., was die GmbH bewirken kann (etwa als „Sicherungsinstrument für Kleingartenanlagen“), was nicht schon der Bezirksverband … e.V. auch als solcher schon bewirken kann, müßte doch leicht zu beantworten sein; ebenso die Frage, warum eine GmbH und keine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet wurde; auch die Frage nach den Interessengegensätzen -zumal, wenn es solche ja angeblich gar nicht gäbe-; und ebenso die Frage nach den Geldern, bspw. für die Geschäftsführer.
Ist das Schreiben des Bezirksverbands vom 19.Juli eine aggressive Flucht nach vorn, ein ängstlicher Schnell-Schuß ? Soll hier nur sozialer Druck aufgebaut werden, um die Berechtigung der gestellten Fragen auszublenden ? Haben also die Fragen in’s Schwarze getroffen ? Der weitere Verlauf der Dinge bleibt abzuwarten. Die abschließenden, letztlich dominierenden und maßgeblichen Wertungen werden wahrscheinlich nicht innerhalb des Pankower Kleingartenwesens durchgesetzt und geklärt, sondern von der Berliner Gesellschaft insgesamt (vielleicht auch vor Gericht – und damit dann also vor staatlichen Stellen).
Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow
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