Letzte Chance für verpflichtende Steuererklärung 2020
Wer, außer den Fachleuten, weiß heute noch, wann die verpflichtende Steuererklärung fällig wird? Bis zum Jahr 2018 galt der 31. Mai des Folgejahres grundsätzlich als letzter Abgabetermin. Viele haben das noch im Kopf. Ab dem Jahr 2019 wurde der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist für Selbstersteller eingeführt. Und dann folgte die Corona-Pandemie, die immer wieder Verlängerungen der Abgabefrist durch die Bundesregierung zur Folge hatte. So musste die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2020 erst am 1. November 2021 fertig sein. Aber es gibt noch Hoffnung für diejenigen, die nicht fristgerecht eingereicht haben.
Terminverlängerungen in Aussicht
Wer es nicht geschafft hat die Steuererklärung rechtzeitig zu erstellen, hat jetzt noch die Möglichkeit, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufzusuchen. Denn für die steuerberatende Branche gilt derzeit die aufgeschobene Frist, der 31. Mai 2022. Glück dem, der kurzfristig noch einen Beratungstermin bekommt. Aber gerade hier tun sich gerade neue Chancen auf. Es steht erneut eine Verlängerung an. Sie tritt mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft und kommt auch Privatleuten, die ihre Steuererklärung professionell anfertigen lassen, zugute. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es eine Verlängerung um drei Monate bis zum 31. August 2022.
Wie steht es aktuell um die Steuererklärung 2021?
Nach derzeitigem Stand gilt immer noch gesetzliche Frist 31. Juli 2022 für Selbsteinreicher. Da dies ein Sonntag ist, läuft die Frist de facto am darauffolgenden Montag, dem 1. August ab. Aber auch hier sind Änderungen zu erwarten. Es darf mit einer Verlängerung um zwei Monate bis zum 30. September gerechnet werden. Wer sich steuerlich beraten lässt, soll eine viermonatige Verlängerung bis zum 28. Februar 2023 bekommen. Dann wollen wir mal für alle mit Steuererklärungs-Aufschieberitis hoffen, dass die Pläne so beschlossen werden. Erst für das Steuerjahr 2023 sollen nach derzeitigem Stand wieder die üblichen gesetzlich festgelegten Abgabetermine gelten. Alles klar, soweit?
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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