Telefonwerbung: Verkäufer muss richtigen Namen angeben Telefonverkäufer müssen ihren korrekten Vor- und Zunamen nennen. (Bildquelle: ERGO Group) Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar....
Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen sich auf anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Ansonsten ist die Werbung damit unzulässig, wie das OLG Köln bekräftigte. Nach der Health Claims Verordnung sind gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn sie...