Ablehnung von Homeoffice kein Kündigungsgrund Telearbeit im Homeoffice kann viele Vorteile haben. (Bildquelle: ERGO Group) Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Dies...
Hamburg – Eine 50.000 EUR hohe Bruttoabfindung erzielt ein Hamburger Arbeitnehmer, nachdem dieser den Entwurf eines Aufhebungsvertrags Fachanwälten für Arbeitsrecht vorlegt. Der ursprüngliche Betrag wurde mit 20.000EUR (brutto) beziffert. Bundesweit ist das kein Einzelfall. Viele Arbeitnehmer akzeptieren Aufhebungsverträge zu früh. Nach...