Steffi Dach, Fachanwältin für Arbeitsrecht Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. (Leitsatz des Gerichtes) Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom...
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR...