Fabian Wilden, Rechtsanwalt, Windirsch, Britschgi & Wilden Anwaltsbüro 1. Der Arbeitgeber kann unmittelbar auf Basis seines Direktionsrechts aus § 106 GewO das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers in seinen Räumlichkeiten anweisen. Eines Rückgriffs auf die Regelungen der Coronaschutzverordnungen bedarf es...