Mit Urteil vom 13. Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 90/19) ein von PASCHEN Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des LG Berlin (Az. 5 S 22/18) bestätigt. Danach steht dem Rechtsschutzversicherer infolge der von ihm verauslagten Kosten ein eigener Anspruch auf...