Schlagwort: Videokonferenz Betriebsrat Technische Ausrüstung Betriebsrat Notebook Betriebsrat Laptop Betriebsrat Tablet Betriebsrat Geschäftsordnung des Betriebsrats zu virtuellen Sitzungen Virtuelle Betriebsrats

Voraussetzungen für das Verlangen nach technischer Ausrüstung für die Durchführung von Videokonferenzen

Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG vorliegen....