Unzulässige Preisabsprachen – Bundeskartellamt verhängt Bußgelder bei Musikinstrumenten
Unzulässige Preisabsprachen – Bundeskartellamt verhängt Bußgelder bei Musikinstrumenten
Wegen unzulässiger Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen Hersteller und Händler von Musikinstrumenten in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt.
Das Bundeskartellamt hat am 5. August 2021 mitgeteilt, dass es Bußgelder gegen drei Hersteller und zwei Händler von Musikinstrumenten verhängt hat. Die Unternehmen hatten unzulässig Preise abgesprochen. Während sich Hersteller und Händler auf eine vertikale Preisbindung geeinigt hatten, haben die Händler zusätzlich auch untereinander Preisabsprachen getroffen. Sowohl vertikale als auch horizontale Preisabsprachen behindern den freien Wettbewerb und sind daher unzulässig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Bei der vertikalen Preisbindung halten Hersteller die Händler dazu an, die Waren zu einem bestimmten Preis zu verkaufen bzw. einen festgelegten Preis nicht zu unterschreiten. Das war nach Angaben des Bundeskartellamts auch hier der Fall. So hätten die Hersteller der Musikinstrumente darauf hingewirkt, dass die Fachhändler einen Mindestverkaufspreis nicht unterschreiten. Bei Zuwiderhandlungen hätten die Hersteller in Einzelfällen auch Sanktionen wie Lieferstopp oder Konditionenkürzung angedroht bzw. umgesetzt, so das Bundeskartellamt, das das Verfahren im April 2018 eingeleitet hatte.
Die Händler hielten sich mal an die Vorgaben, mal umgingen sie sie auch, z.B. durch die Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Gleichzeitig forderten sie von den Herstellern, dass sich auch andere Fachhändler an die Mindestpreise halten sollten. Im Laufe des Verfahrens wurde zudem deutlich, dass die beiden Fachhändler auch untereinander in mehreren Fällen Preisabsprachen bei Instrumenten und anderen Produkten getroffen haben.
Das Bundeskartellamt verhängte gegen die fünf Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro. Bei dem Strafmaß wurde berücksichtigt, dass alle Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert haben und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind somit rechtskräftig.
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht drohen strenge Sanktionen. Dabei müssen die Verstöße nicht so offensichtlich wie bei illegalen Preisabsprachen sein. Schon einzelne Vertragsklauseln können unzulässig sein. Im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
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