Fehlgeschlagene Kapitalanlage – Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Fehlgeschlagene Kapitalanlage – Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Fehlgeschlagene Kapitalanlage - Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Viele Anleger haben mit ihrer Geldanlage eine finanzielle Bruchlandung erlebt. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung durch die Bank können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen sind viele Menschen auf der Suche nach einer geeigneten Kapitalanlage. In der Vergangenheit haben viele Anleger allerdings erlebt, dass ihre Anlage floppte und sie dadurch viel Geld verloren haben. In vielen Fällen muss das Geld aber nicht endgültig verloren sein. War die Anlageberatung fehlerhaft, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.

Bei der Entscheidung in eine Kapitalanlage zu investieren, haben viele Verbraucher auf eine kompetente Beratung durch die Bank vertraut. Dabei gilt für die Bankberater ebenso wie für freie Anlageberater, dass die Beratung anleger- und objektgerecht zu erfolgen hat.

Das bedeutet, dass der Berater die finanziellen Verhältnisse, die Erfahrung des Kunden mit Geldanlagen, seine Anlageziele und vor allem auch seine Risikobereitschaft bei der Anlageempfehlung berücksichtigen muss. Kurz: Die Anlage muss zum Anleger passen. Eine Geldanlage mit hoch spekulativem Charakter ist für sicherheitsorientierte Anleger, die zum Beispiel in ihre Altersvorsorge investieren möchten, in der Regel nicht geeignet.

Darüber hinaus muss der Berater auch ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Geldanlage aufklären. Der Verbraucher muss alle Informationen erhalten, die für seine Investitionsentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind.

Zudem muss der Bankberater auch über Nebenkosten und zum Teil hohe Vermittlungsprovisionen, sog. Kick-Backs, aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, mögliche Konflikte zwischen dem Provisionsinteresse der Bank und den Anlagezielen des Kunden offenzulegen, bevor dieser sich für die Beteiligung an einer Kapitalanlage entscheidet.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Anlageberatung diesen hohen Ansprüchen nicht standhält und der Anleger beispielsweise nicht über die bestehenden Risiken ausreichend aufgeklärt wurde oder ihm hohe Provisionen für die Vermittlung verschwiegen wurden. Hat der Bankberater seine Aufklärungspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings muss die fehlerhafte Anlageberatung im Einzelfall nachgewiesen werden. Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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